Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Montage von Wärmepumpen und Klimaanlagen
Stand: Oktober 2026.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung und Montage von Wärmepumpen und Klimaanlagen und über damit zusammenhängende Leistungen (zum Beispiel Planung, Heizlastberechnung, Vorabbesichtigung und Inbetriebnahme), die zwischen Ihnen und der Vendix – Hausbau & Energiekonzepte GmbH & Co. KG, Eichenweg 1, 99428 Weimar, Amtsgericht Jena, Registernummer 505322, USt-IdNr. DE434092825 (nachfolgend „vendix“) geschlossen werden. vendix wird vertreten durch die Komplementärin Vendix-Haus & Energiekonzepte-Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marian Seeliger.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Diese AGB gelten nicht für Verträge über den Bau eines Hauses. Dafür gelten die gesonderten Vertragsunterlagen (Verbrauchervertrag und Bau- und Leistungsbeschreibung).
1.4 Diese AGB gelten ebenfalls nicht, wenn nicht vendix, sondern ein Dritter Ihr Vertragspartner wird, zum Beispiel bei Paketen der DEFRO GmbH oder bei Photovoltaik-Angeboten von Kooperationspartnern. Dann gelten die Bedingungen des Dritten. Das Angebot weist darauf hin, wer Ihr Vertragspartner ist.
1.5 Abweichende Bedingungen eines Kunden, der Unternehmer ist, gelten nur, wenn vendix ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn vendix ihnen nicht widerspricht.
1.6 Individuelle Vereinbarungen, die vendix mit Ihnen ausdrücklich trifft, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Das Angebot von vendix ist bis zu dem im Angebot genannten Datum verbindlich. Ist kein Datum genannt, gilt es 30 Tage ab dem Angebotsdatum.
2.2 Sie nehmen das Angebot an, indem Sie es unterschreiben, auf Papier oder elektronisch über Ihren persönlichen Link oder ein Gerät Ihres Beraters. Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihre Unterschrift bei vendix eingeht. vendix bestätigt den Vertrag danach in Textform (Auftragsbestätigung).
2.3 Zum Vertrag gehören das Angebot mit seinen Anlagen (Leistungsbeschreibung, Datenblätter, Förderhinweise), diese AGB und die Datenschutzerklärung. Für Verbraucher gehören außerdem die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular dazu. Sie erhalten diese Unterlagen vor Ihrer Unterschrift oder unverzüglich danach als PDF per E-Mail und können sie speichern und ausdrucken. Vertragssprache ist Deutsch.
2.4 Die Beratung erfolgt häufig durch selbständige Vertriebspartner. Sie sind nicht befugt, über das Angebot hinaus Zusagen zu machen, zum Beispiel zu Preisnachlässen, Terminen, Förderhöhen oder Leistungen. Solche Zusagen gelten nur, wenn vendix sie in Textform bestätigt. Das berührt den Vorrang ausdrücklicher Individualvereinbarungen nach Ziffer 1.6 nicht.
3. Preise und Leistungsumfang
3.1 Es gelten die Preise des Angebots. Für Verbraucher sind es Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer. Für Unternehmer weist das Angebot Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer aus, soweit es das ausdrücklich sagt.
3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich allein aus dem Angebot und seinen Anlagen. Leistungen, die dort nicht genannt sind (zum Beispiel Erweiterung des Zählerschranks, Mauer- und Deckendurchbrüche, Fundamente, Kranarbeiten, Entsorgung weiterer Altanlagen), sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
3.3 Zeigt sich bei der Vorabbesichtigung oder der Montage, dass Angaben nicht zutrafen oder zusätzliche Arbeiten nötig sind, teilt vendix Ihnen die Änderung und die Mehr- oder Minderkosten vor der Ausführung in Textform mit. Zusätzliche Arbeiten werden erst nach Ihrer Zustimmung ausgeführt. vendix ändert den Preis nicht einseitig.
4. Förderung
4.1 Den Förderantrag stellen nur Sie. Nennt das Angebot eine Förderung (zum Beispiel die KfW-Heizungsförderung 458), können nur Sie sie beantragen. Antragsberechtigt ist bei der KfW der Eigentümer des Gebäudes. Sie registrieren sich dazu selbst im Portal der KfW und stellen den Antrag selbst. vendix darf und wird den Antrag nicht für Sie stellen und Sie dabei nicht vertreten. vendix kann Sie bei den Förderunterlagen durch einen externen Förderservice unterstützen lassen, derzeit die Sunshine Energieberatung GmbH, im Einzelfall auch eine andere Energieberatung. Dafür geben wir die nötigen Daten weiter (siehe Datenschutzerklärung). Auch dann stellen Sie den Antrag selbst.
4.2 Die Zusage erteilt die KfW. Die Förderzusage erteilt allein die KfW, und zwar an Sie, in der Regel als Zusageschreiben. vendix hat auf Entscheidung, Höhe und Dauer des Verfahrens keinen Einfluss und kann sie nicht zusichern.
4.3 Bedingung. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die KfW Ihnen die Förderzusage erteilt. Bis dahin liefert und montiert vendix nicht. Bitte senden Sie uns das Zusageschreiben unverzüglich in Textform. Mit Zugang bei vendix ist die Bedingung eingetreten. Eine feste Frist für die Zusage gibt es nicht, weil sie von der KfW abhängt.
4.4 Ablehnung. Lehnt die KfW Ihren Antrag endgültig ab, entfällt der Vertrag. Bereits geleistete Zahlungen erstattet vendix unverzüglich. Ein Entgelt für Planungsleistungen, die vor Eintritt der Bedingung erbracht wurden, schulden Sie nur, wenn das Angebot sie gesondert ausweist.
4.5 Lange Wartezeit. Liegt die Förderzusage sechs Monate nach Vertragsschluss nicht vor, kann jede Seite in Textform vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstattet vendix dann unverzüglich.
4.6 Ihre Mitwirkung. Sie machen im Antrag richtige und vollständige Angaben und beantragen rechtzeitig. Sie bleiben für die Einhaltung der Förderbedingungen verantwortlich, zum Beispiel für Antragsberechtigung, Fristen und Nachweise. Auf Anforderung stellt vendix Ihnen die Unterlagen bereit, die wir als Fachunternehmen liefern können, zum Beispiel Angebot, Datenblätter und Nachweise zur Anlage.
4.7 Keine Garantie. Angaben zur Förderung sind unverbindliche Hinweise nach dem Stand bei Erstellung des Angebots. Förderbedingungen ändern sich. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW und Ihr Zusageschreiben. vendix haftet nicht für Entscheidungen der KfW. Die Haftung nach Ziffer 13 und das Widerrufsrecht bleiben unberührt.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1 Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, insbesondere wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) oder im Fernabsatz geschlossen wird.
5.2 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit jedem Angebot, in der jeweils geltenden gesetzlichen Fassung. Maßgeblich ist die Fassung, die Ihrem Angebot beiliegt. Sie sind nicht Teil dieser AGB, damit sie bei Änderungen des Gesetzes aktuell bleiben.
5.3 Sie können den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion erklären, die vendix auf der Kundenstatusseite und auf der Website bereitstellt. Sie brauchen dafür keine Anmeldung. Sie geben Ihren Namen, die Vertragsnummer und den Weg für die Eingangsbestätigung an und bestätigen dann den Widerruf. vendix bestätigt Ihnen den Eingang mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail). Die Eingangsbestätigung belegt nur, dass der Widerruf bei vendix eingegangen ist.
5.4 vendix beginnt mit den Leistungen nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn, Sie verlangen das ausdrücklich in Textform. Beginnt vendix auf Ihr ausdrückliches Verlangen vor Ablauf der Frist und widerrufen Sie danach, schulden Sie Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist eine Förderung vorgesehen, beginnt vendix unabhängig davon nicht vor Eintritt der Bedingung nach Ziffer 4.3.
5.5 Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
6. Ausführung, Termine und Montagepartner
6.1 vendix führt die Montage mit eigenen Mitarbeitern oder mit qualifizierten, selbständigen Montagepartnern aus. vendix bleibt auch dann Ihr Vertragspartner und für die Leistung verantwortlich. Sie erfahren die ausführende Firma und deren Ansprechpartner vor dem Montagestart.
6.2 Termine für die Vorabbesichtigung und den Montagestart nennt vendix in Textform. Ein Montagestart gilt als voraussichtlich, solange er nicht ausdrücklich als fest bezeichnet ist. Ändert sich ein Termin, informiert vendix Sie unverzüglich.
6.3 Ist ein Gerät trotz rechtzeitiger Bestellung beim Hersteller nicht lieferbar, informiert vendix Sie unverzüglich über die voraussichtliche Lieferzeit. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten, wenn Ihnen das Abwarten nicht zumutbar ist. Bereits geleistete Zahlungen erstattet vendix unverzüglich.
6.4 Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, bei Lieferengpässen, die vendix nicht zu vertreten hat, und bei fehlender Mitwirkung nach Ziffer 7. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
6.5 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
6.6 Bei Klimaanlagen arbeiten an Kältemittelkreisläufen nur dafür zertifizierte Fachbetriebe.
7. Ihre Mitwirkung
7.1 Sie ermöglichen den Zugang zum Gebäude und zu den Montageorten zu den vereinbarten Terminen und sorgen für freie Zugänge, Strom, Wasser und die vereinbarte Aufstellfläche.
7.2 Sie machen vollständige und richtige Angaben, zum Beispiel zu Gebäude, Heizung, Verbrauch, Zählerschrank und Aufstellort, und stellen auf Anforderung Fotos und Unterlagen bereit. Auf diesen Angaben beruhen Planung und Preis.
7.3 Sie sorgen für die nötigen Zustimmungen Dritter, zum Beispiel von Miteigentümern, Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Behörden, soweit sie für die Maßnahme nötig sind.
7.4 Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzutreffende Angaben oder fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Ihren Lasten, soweit Sie diese zu vertreten haben. Ziffer 3.3 gilt.
8. Planung, Berechnungen und Wirtschaftlichkeit
8.1 Heizlastberechnung und Auslegung beruhen auf Ihren Angaben und der Besichtigung. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Ersparnisse gegenüber Öl oder Gas, Jahresarbeitszahlen und Stromverbräuche sind Prognosen auf Grundlage von Annahmen, zum Beispiel zu Energiepreisen und Wetterdaten. Sie sind keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses.
8.2 Angaben in Datenblättern, Prospekten und Förderhinweisen geben den Stand bei Erstellung wieder. Maßgeblich sind die Angaben im Angebot.
9. Zahlung
9.1 Die Vergütung zahlen Sie nach dem im Angebot ausgewiesenen Zahlungsplan. Das Angebot nennt die Raten und ihre Fälligkeit.
9.2 Rechnungen werden elektronisch per E-Mail gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
9.3 Zahlen Sie nicht rechtzeitig, kommen Sie nach Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist. Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. vendix kann weitere gesetzliche Ansprüche geltend machen.
9.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Geräte und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von vendix, soweit rechtlich möglich. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor der vollständigen Bezahlung sind nicht zulässig. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, informieren Sie vendix unverzüglich.
11. Fertigstellung und Abnahme
11.1 vendix zeigt Ihnen die Fertigstellung der Montage an. Die Leistung ist anschließend abzunehmen, sobald sie im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht, die Abnahme zu verweigern.
11.2 Nehmen Sie die Leistung nicht innerhalb einer von vendix gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, gilt sie als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt das nur ein, wenn vendix Sie in der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
11.3 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Erkennbare Mängel halten Sie darin fest.
12. Mängelrechte
12.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit die Leistung ein Bauwerk betrifft, gelten die dafür vorgesehenen gesetzlichen Fristen.
12.2 Mängel zeigen Sie vendix unverzüglich nach Entdeckung in Textform an, am besten über die Kundenstatusseite oder per E-Mail an info@vendixhome.com, mit Beschreibung und Fotos. vendix prüft die Meldung, nimmt Kontakt mit Ihnen auf und veranlasst die Nachbesserung. Sie gewähren dafür Zugang zur Anlage.
12.3 vendix leistet zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung bzw. Neulieferung, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz).
12.4 Garantien der Hersteller bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und nur nach den Bedingungen des Herstellers. vendix übernimmt nur dann eine eigene Garantie, wenn sie als solche ausdrücklich im Angebot steht.
12.5 Keine Mängelrechte bestehen bei Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung, Eingriffen Dritter oder fehlender vorgeschriebener Wartung beruhen, soweit Sie diese zu vertreten haben und die Schäden nicht auf einem Mangel beruhen.
13. Haftung
13.1 vendix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit vendix eine Garantie übernommen hat.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung von vendix bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte nach Ziffer 12 bleiben unberührt.
13.4 Die Haftungsregeln gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von vendix, einschließlich der eingesetzten Montagepartner.
14. Digitale Abwicklung, persönliche Links und elektronische Unterschrift
14.1 vendix kommuniziert mit Ihnen in Textform, insbesondere per E-Mail. Sie halten Ihre E-Mail-Adresse aktuell und prüfen Ihren Posteingang einschließlich des Spam-Ordners.
14.2 Angebote, Kataloge, Dateien und die Kundenstatusseite stellt vendix über persönliche Links bereit. Große Dateien erhalten Sie als Link, nicht als Mailanhang. Die Links sind für Sie bestimmt. Bitte geben Sie sie nicht weiter. Sie sind befristet und können gesperrt oder ersetzt werden. Einzelheiten stehen in den „Hinweisen zu Ihren persönlichen Links“.
14.3 Wenn Sie einen Link nutzen, kann vendix erfassen, ob und wann Sie ihn geöffnet haben, welche Seiten Sie angesehen haben und wie lange. vendix nutzt das, um Sie gezielt zu beraten. Die Einzelheiten und Ihre Rechte stehen in der Datenschutzerklärung und in den „Hinweisen zu Ihren persönlichen Links“.
14.4 Sie können ein Angebot elektronisch unterschreiben. Die Unterschrift wird mit Zeitpunkt und Dokumentenstand festgehalten. Sie erhalten eine Kopie des unterschriebenen Dokuments als PDF per E-Mail.
15. Datenschutz
vendix verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Informationen dazu enthält die Datenschutzerklärung unter vendixhome.com/datenschutz.
16. Fotos und Dokumentation
16.1 Fotos und Unterlagen, die Sie hochladen oder die bei der Besichtigung und Montage entstehen, nutzt vendix für Planung, Dokumentation und zur Bearbeitung von Mängeln. Dabei können Ihre Angaben und Fotos auch maschinell auf Plausibilität geprüft werden. Entscheidungen über Ihren Auftrag trifft immer ein Mensch.
16.2 Eine Nutzung für Werbung, zum Beispiel als Referenzfoto, erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.
17. Streitbeilegung
vendix ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Weimar. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Vorrang von Individualabreden bleibt unberührt.
18.4 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Grafiken in vendix-Unterlagen wurden mit Hilfe von KI erstellt.